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AGB

  1. Der Tierhalter versichert, dass das in Pension bzw. zum Kurs des Hundeferienpark Siebern gebrachte Tier in seinem Eigentum steht, bzw. er im Auftrag des Eigentümers handelt. (Dieses ist notfalls durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen.)
  2. Der Tierhalter erklärt nach bestem Wissen, dass das hier hin gebrachte Tier gesund und frei von Seuchen ist. Der Impfpass ist bei jedem Aufenthalt vorzulegen und wird während des Aufenthalts der Pensionszeit hier einbehalten.
  3. Der Tierhalter haftet für jegliche, durch sein Tier während des Aufenthaltes im Hundeferienpark Siebern, verursachten Personen- und Sachschäden in vollem Umfang.
  4. Eine Haftung bei Erkrankung des Tieres während des Aufenthaltes im Hundeferienpark Siebern  übernimmt der Hundeferienpark Siebern nicht. Eine Haftung für Schäden am Tier wird ausgeschlossen soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Inhabers oder eines Mitarbeiters des Hundeferienpark Siebern verursacht wurde.
  5. Der Tierhalter versichert, dass für das Tier eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
  6. Für Tiere, die in der Pension des Hundeferienpark Siebern erkranken und tierärztlicher Versorgung bedürfen, trägt der Tierhalter die vollen Gebühren für Tierarzt, Medikamente, etc.

Der Hundeferienpark Siebern ist berechtigt, den Tierarzt seiner Wahl mit der Behandlung des Tieres zu beauftragen.  Ist der Besitzer trotz aller Bemühungen nicht erreichbar, um über eventuelle Operationen oder Heilverfahren entscheiden zu können, entscheidet der Hundeferienpark Siebern nach bestem Wissen und Gewissen und in absoluter Anlehnung an die Empfehlungen des Tierarztes nur zum Wohle des Tieres.

  1. Tiere die älter als 10 Jahre sind, müssen für den Fall des Ablebens eine schriftliche Vollmacht im Impfpass hinterlegt haben, um das Verfahren nach dem Ableben festzulegen. Ist keine schriftliche Vollmacht vorhanden, wird ein Tierbeseitigungsinstitut beauftragt.
  2. Beim ersten Besuch eines Hundes in der Pension des Hundeferienpark Siebern sind mindestens 6 Tage Aufenthalt verpflichtend, um dem Hund die Möglichkeit der richtigen Eingewöhnung sicher zu stellen. Dies geschieht zum Wohle des Hundes, da dieser sich nur so an den erforderlichen Rhythmus gewöhnen kann. Die folgenden Pensionsaufenthalte des gleichen Hundes sind danach nicht mehr an die Mindestdauer gebunden.
  3. Kann das Tier aus der Pension des Hundeferienpark Siebern nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, so ist dieses hier unverzüglich anzuzeigen. Für den Fall, dass der Tierhalter das in die Pension eingebrachte Tier nicht vereinbarungsgemäß nach zwiemaliger Abmahnung (jeweils 5 Tage) abholt, oder die vereinbarten Pensionskosten nicht bezahlt, erklärt er bereits durch diesen Verzug, dass er nach Ablauf der oben genannten Fristen den Hundeferienpark ermächtigt, das Tier in seinem Auftrag zu veräußern, bzw. in gute Hände zu vermitteln
  4. Die Läufigkeit oder die anstehende Läufigkeit einer Hündin sind bei der Abgabe unmittelbar anzuzeigen. Dem Tierhalter ist bekannt, dass Hündinnen, die während des Pensionsaufenthaltes läufig werden könnten, auf eigenes Risiko im Hundeferienpark Siebern untergebracht werden. Für auftretende Folgen (Deckung der Hünding während der Pensionszeit etc.) wird keine Haftung übernommen. Die damit im Zusammenhang stehenden Kosten gehen zu Lasten des Tierhalters.
  5. Chronische Krankheiten sind dem Hundeferienpark Siebern direkt bei jeder Abgabe des Hundes in der Pension schriftlich und verbal anzuzeigen. Notfallmedikamente sind jeweils beschriftet und mit Dosieranleitung mit zu bringen. Eine Haftung für weitergehende Gesundheitsschäden aufgrund einer vorher nicht jeweils zum Aufenthalt hingewiesenen chronischen Erkrankung (Allergien, Anfälligkeiten etc.) wird ausgeschlossen. Der Tierhalter ist ebenfalls verpflichtet, die im Hundeferienpark Siebern agierenden Mitarbeiter, über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressionsbereitschaften oder Ängstlichkeiten bzw. Stressanfälligkeiten seines Tieres, vor Beginn des Pensionsaufenthaltes im Hundeferienpark Siebern zu informieren.
  6. Eine Wurmkur sollte mindestens 3 Monate vor Beginn des Pensionsaufenthaltes im Hundeferienpark Siebern erfolgt sein. Empfehlenswert ist eine Wurmkur im Anschluss des Aufenthaltes hier, da die Hunde sich viel in den Auslaufgehegen aufhalten und keine Garantie über die Aufnahme von Exkrementen anderer Tiere gewährleistet werden kann.
  7. Spielzeuge, Kauknochen und Näpfe sollen nicht mitgebracht werden. Für dennoch mitgebrachte Decken übernimmt der Hundeferienpark Siebern keine Haftung.
  8. Die Termine zum Bringen und Abholen der Tiere sind wie folgt:
Bringen der Tiere: Abholen der Tiere:
Mo - Fr 8.00 Uhr 7.00 - 9.00 Uhr & 16.00 - 18.00 Uhr
Sa. 8.00 Uhr 7.00 - 9.00 Uhr
So. - 16..00 - 18.00 Uhr

An Feiertagen (auch Feiertage, die auf Sonntage fallen), sowie Samstag nachmittags und Sonntag vormittags gibt es keine Öffnungszeiten für die Kunden. Die Tiere sind selbstverständlich weiterhin gut versorgt.

  1. Tierhalter, die mit ihrem Tier an einem Kursus der angegliederten Hundeschule teilnehmen, verpflichten sich, mindestens 2 Tage vor Beginn des Kursus eine telefonische Abmeldung zu gewährleisten. Ein Rücktritt vom Vertragsabschluss durch den Hundebesitzer für einen Kurs ist nur bis zur ersten Stunde möglich.
  2. Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen rechtswidrig oder ungültig sein, gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem gewollten wirtschaftlichen Ergebnis der Vereinbarung entspricht.

Mit der Abgabe des Hundes in der Pension des Hundeferienpark Siebern oder der rechtlich wirksamen Teilnahme der Kurse gelten die AGBs als anerkannt.